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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Stephan Brockmeier (im Folgenden: „Auftragnehmer“)
Reumontstraße 11, 33102 Paderborn
E-Mail: stephan@enovo.io

und dessen Auftraggebern (im Folgenden: „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung, KI und digitaler Beratung. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.

Individuelle Projektvereinbarungen (Projektvertrag, Statement of Work o. Ä.) gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag. Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes werden gesondert beauftragt und vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde oder der Auftraggeber keine berechtigten Interessen dagegen geltend macht.

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss (Change Requests) werden schriftlich vereinbart und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis gemäß Angebot oder Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

Zahlungsplan: Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt:

  • 50 % des Projektpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % bei Projektabschluss / Lieferung der finalen Leistung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend und berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Zeitplans. Entstehen dem Auftragnehmer dadurch zusätzliche Kosten, kann er diese gesondert in Rechnung stellen.

§ 6 Lieferfristen und Termine

Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet wurden. Alle sonstigen Termine sind unverbindliche Richtwerte.

Höhere Gewalt, Krankheit oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung einer Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Wesentliche Mängel sind in Textform zu dokumentieren. Nicht wesentliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt nur dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels verweigert und der Auftragnehmer bei Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den im Projektvertrag vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich in Textform zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung, bevor der Auftraggeber weitere Rechte (Minderung, Rücktritt) geltend machen kann.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch Dritte oder Eingriffe des Auftraggebers entstanden sind.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Nettowert des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen und Preisgestaltungen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird — soweit erforderlich — ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Code, Konzepte und Dokumentationen) steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Nennung des Auftraggebers oder der Zusammenarbeit als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

§ 13 Kündigung

Festpreisprojekte können vor Beginn der Leistungserbringung von beiden Seiten in Textform storniert werden. Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten wird der bis dahin geleistete Arbeitsaufwand anteilig berechnet, mindestens jedoch die vereinbarte Anzahlung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Paderborn, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.